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Arbeiten bei Hitze: “Hitzefrei” ab 35 Grad?

Der von vielen herbeigesehnte Sommer – endlich Rudelgrillen! Party! – ist da, allerdings anders als erwünscht: Nicht nur an den Badeseen rinnt der Schweiß, auch  in Werkhallen und Büros. Für alle, die in nicht klimatisierten Räumen arbeiten, kann das unerträglich werden.

Seit dem 23. Juni 2010 gilt eine neue sogenannte „Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3,5 Raumtemperatur“, die das Arbeiten bei Hitze regelt.

Laut dieser Arbeitsstättenverordnung dürfen Arbeitnehmer keinen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt sein. Nach wie vor soll bei der Arbeit ein Wert von 26 Grad –außer, wenn es betriebsnotwendig ist – nicht überschritten werden.  Falls die Außentemperaturen höher liegen, muss der Arbeitgeber Schutzmassnahmen ergreifen. Wird es drinnen heißer als 30 Grad, kann der Arbeitnehmer darauf bestehen, einen kühleren Arbeitsplatz zugewiesen zu bekommen.  Bei mehr als 35 Grad und ohne besonderen Schutz ist ein Raum zum Arbeiten „nicht geeignet“. Ein eindeutiges Verbot  hört sich anders an.

Wer hat bei diesen Regelungen wohl „Pate“ gestanden und sich den Ring küssen lassen? Besonders gesundheitsorientiert sind sie jedenfalls nicht -  bleibt abzuwarten, ob Arbeitnehmer nun gegen zu heiße Arbeitsräume klagen werden.

 

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Dr. Wiebke Sponagel
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