Kündigung, Neuorientierung: Soll ich eine Outplacement-Beratung machen?
Eine Freundin am Telefon. Aufgeregt erzählt sie, dass man ihr nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit einen Aufhebungsvertrag mit Outplacementberatung angeboten hat. Sie ist empört und sagt, sowas habe sie nicht verdient. Der Betriebsrat habe ihr auch abgeraten.
Nur etwa fünf Prozent der entlassenen deutschen Manager nutzen Outplacementberatung, obwohl die Erfolgsaussichten nach Aussagen der Branche bei 96 Prozent liegen. Das heisst, spätestens nach einem Jahr finden 96 Prozent der Beratenen eine neue, teils besser bezahlte Position. Je nach Anbieter umfasst die Leistung der Beratung die folgenden Elemente:
- Bewerbungscoaching
- Weiterbildungsberatung
- Qualifizierungsmassnahmen
- Existenzgründungsberatung
- Unterstützung bei der Jobsuche
- Bei unbefristetem outplacement: Beratung bis zum Bestehen der Probezeit
Dass Betriebsräte abraten, ist nicht verwunderlich. Sie finden, diese Massnahme verführe Einzelne zur Unterschrift des Aufhebungsvertrags und unterhöhle so die Solidarität und Organisiertheit. Was für eine Solidarität, mag man fragen, wenn man sich in der heutigen Arbeitswelt umschaut. Aber gut, das mag aus gewerkschaftlicher Sicht so sein. Für den einzelnen Betroffenen aber sind die Vorteile verlockend: Die Trennung vom bisherigen Arbeitgeber wird abgemildert, er bekommt vielseitige Unterstützung, kann den Einblick des Anbieters in den Arbeitsmarkt nutzen, und kommt nach relativ kurzer Zeit (momentan max. etwa 6 Monate) nahtlos in eine neue Position.
Beweglichkeit ist das Motto unsrer Zeit. Dazu gehört, Hilfsangebote annehmen zu können, egal, ob sie vom Unternehmen oder vom Coach oder Karriereberater kommen. Gutes Gelingen für Ihre Neuorientierung!
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