Worauf ist zu achten, wenn ein Headhunter anruft?
Anrufen ja, aber Details erfragen nein, heisst die Devise. Einzelheiten aus dem Lebenslauf oder der momentanen beruflichen Tätigkeit dürfen nicht am Telefon angesprochen werden. Auch das Kompliment, der Kandiat passe ausgezeichnet zu einer vakanten Stelle, sei wettbewerbswidrig, sagt das Urteil. Ziel des Anrufs darf nur die Kontaktaufnahme für ein persönliches Gespräch sein, nicht aber, das Interesse des Angerufenen an einer Stelle zu wecken. AZ. I ZR 183/04, mehr dazu hier.
Labels: Karrierechance, neue Perspektiven, Personalpolitk


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