Handschlag genügt - oder doch nicht? Verträge in der Beratung
Ganz so gut nun doch nicht, wie eine Auseinandersetzung am Kamener Amtsgericht zeigt. Dort stritten sich im letzten Mai Coach und Klient ( wirtschaft & weiterbildung 1/06). Der Coach bestand darauf, dass eine geschäftliche Beziehung existierte und verlangte sein Honorar, während der Klient behauptete, beide Parteien hätten sich rein privat in den Tagungsräumen eines Hotels getroffen.
Der Haken war, dass ein Vertrag fehlte, der die Art der Beziehung definierte. Der Ort der Veranstaltung veranlasste das Gericht schliesslich, im Sinne des Coaches zu entscheiden, allerdings mit Abstrichen beim Honorar: Auch die Länge der Sitzungen konnte der Coach nicht belegen.
Dumm gelaufen, für beide Seiten. Der Klient braucht einfach Klarheit über grundsätzliche Abläufe und Rahmenbedingungen. Und ehrlich gesagt kapiere ich nicht, weshalb das nicht durch einen schriftlichen Vertrag geschehen soll. Im Artikel heisst es, Klienten seien manchmal nicht offen für die formale Regelung einer "sehr persönlichen Beziehung."
Nun frage ich Sie, was sind das für Klienten oder welche Berater meinen das von ihren Klienten? Meine Klienten haben den Vertrag bisher als Teil der gegenseitigen Qualitätsmanagements begrüsst. Er ist flexibel genug, um die Grundbedingung des Coachings - die Freiwilligkeit des Klienten - zu erlauben und individuell anpassbar.
Und schliesslich: Wieso "sehr persönliche Beziehung?" Reden wir hier von einem Ehevertrag? Eine Beratung ist eine professionelle Beziehung, die natürlich persönliche Inhalte haben wird. Und klar, diese professionelle Beziehung steht und fällt mit dem Vertrauen, das beiderseitig bestehen muss. Aber damit endet die Gegenseitigkeit - oder möchten Sie von Ihrem Coach das Neueste aus seiner Beziehungskiste hören?
Jaaaa? Na dann starte ich demnächst einen anderen Blog...
Labels: Coaching, Qualität im Coaching


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